16.06.2009, 15:29
Leserbriefe zu dem von mir besprochenen Artikel im Spiegel 30.5.09:
"Nach heutiger Rechtslage kann einem Patienten, welcher nicht rechtsschutzversichert ist, keinesfalls mit gutem Gewissen geraten werden, eine Arzthaftungsklage einzureichen. Denn er könnte nämlich Gefahr laufen, neben dem Schaden durch den Behandlungsfehler noch einen Vermögensschaden zu erleiden: Der Traumatisierung durch die ärztliche Behandlung folgt die Traumatisierung durch die Rechtssprechung."
Saarbrücken, Gerhard Fritz / Fachanwalt für Medizinrecht
Das größte Problem geschädigter Patienten ist der Zugang zum Recht: Die Prozesse sind so riskant wie teuer, und wer nicht Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierer oder Krankenkasse im Kreuz hat, dem geht schnell die Luft aus.
Und: Patienten sollten unbedingt zu spezialiseirten (Fach-) Anwälten gehen! Im Prozess sind die Rechte der Patienten schon jetzt sehr stark und brauchen keine Ausweitung. Das österreichische Modell von Patientenbeauftragten, in Verbindung mit den Entschädigungsfonds sollten wir unbedingt übernehmen. Die Höhe der Entschädigungen aus Fonds wird immer übersichtlich sein und hinter vollem Schadensersatz zurückbleiben müssen.
München, Dr.Thomas Steiner / Richter am Landgericht München I
Der Kern des Problems sind die Sachverständigen, die aufgrund einer falsch verstandenen Berufssolidarität und aus Opportunismus um Vertuschen, Verharmlosen und Entlasten neigen. Hinzu kommt, dass immer mehr Gerichte zur Verfahrensabkürzung einen Vergleich aunstreben. Das hat oft so geringe Entschädigungssummen zur Folge, die nicht einmal den Anwalt decken.
Hamburg, Dr. Ascan Gossler
"Nach heutiger Rechtslage kann einem Patienten, welcher nicht rechtsschutzversichert ist, keinesfalls mit gutem Gewissen geraten werden, eine Arzthaftungsklage einzureichen. Denn er könnte nämlich Gefahr laufen, neben dem Schaden durch den Behandlungsfehler noch einen Vermögensschaden zu erleiden: Der Traumatisierung durch die ärztliche Behandlung folgt die Traumatisierung durch die Rechtssprechung."
Saarbrücken, Gerhard Fritz / Fachanwalt für Medizinrecht
Das größte Problem geschädigter Patienten ist der Zugang zum Recht: Die Prozesse sind so riskant wie teuer, und wer nicht Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierer oder Krankenkasse im Kreuz hat, dem geht schnell die Luft aus.
Und: Patienten sollten unbedingt zu spezialiseirten (Fach-) Anwälten gehen! Im Prozess sind die Rechte der Patienten schon jetzt sehr stark und brauchen keine Ausweitung. Das österreichische Modell von Patientenbeauftragten, in Verbindung mit den Entschädigungsfonds sollten wir unbedingt übernehmen. Die Höhe der Entschädigungen aus Fonds wird immer übersichtlich sein und hinter vollem Schadensersatz zurückbleiben müssen.
München, Dr.Thomas Steiner / Richter am Landgericht München I
Der Kern des Problems sind die Sachverständigen, die aufgrund einer falsch verstandenen Berufssolidarität und aus Opportunismus um Vertuschen, Verharmlosen und Entlasten neigen. Hinzu kommt, dass immer mehr Gerichte zur Verfahrensabkürzung einen Vergleich aunstreben. Das hat oft so geringe Entschädigungssummen zur Folge, die nicht einmal den Anwalt decken.
Hamburg, Dr. Ascan Gossler
http://www.huahinelife.de
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)