15.03.2008, 21:47
Hallo Sonya,
du fragst, ob der Hausarzt das darf. Nun, rein rechtlich darf er das wohl, denn er hat die KG ja auch verordnet. Nur ein Arzt kann KG verordnen und die Menge festlegen. Alles muss medizinisch begründet sein. Er darf Therapie nur verordnen, wenn sie sinnvoll ist. Was ja bei einem Wachkomapatienten wohl unbestritten ist.
Zu vermuten ist allerdings wohl auch, dass er auch kürzt, um sein Budget zu schonen. Die Menge an Therapien, die ein Arzt im Jahr für alle seine Patienten verordnen darf ist nämlich begrenzt. Und leider sparen viele Ärzte hier, da sie evtl. in Regress genommen werden können, wenn sie unbegründet ihr Budget überschreiten. Sie müssen dann die zuviel verordneten Therapien aus eigener Tasche an die KK zurückzahlen.
Der Arzt kann deinen Vater aber als sog. Praxisbesonderheit bei der KV melden. Dann wird er in der Regel nicht mit ins Budget genommen.
Mein Rat: sprich mit dem Arzt, frage ihn, warum er kürzt und weise ihn auf die Möglichkeit der Praxisbesonderheit hin. Wenn er weiterhin kürzen will, hilft wohl nur noch ein Arztwechsel.
Liebe Grüsse,
Ralf
du fragst, ob der Hausarzt das darf. Nun, rein rechtlich darf er das wohl, denn er hat die KG ja auch verordnet. Nur ein Arzt kann KG verordnen und die Menge festlegen. Alles muss medizinisch begründet sein. Er darf Therapie nur verordnen, wenn sie sinnvoll ist. Was ja bei einem Wachkomapatienten wohl unbestritten ist.
Zu vermuten ist allerdings wohl auch, dass er auch kürzt, um sein Budget zu schonen. Die Menge an Therapien, die ein Arzt im Jahr für alle seine Patienten verordnen darf ist nämlich begrenzt. Und leider sparen viele Ärzte hier, da sie evtl. in Regress genommen werden können, wenn sie unbegründet ihr Budget überschreiten. Sie müssen dann die zuviel verordneten Therapien aus eigener Tasche an die KK zurückzahlen.
Der Arzt kann deinen Vater aber als sog. Praxisbesonderheit bei der KV melden. Dann wird er in der Regel nicht mit ins Budget genommen.
Mein Rat: sprich mit dem Arzt, frage ihn, warum er kürzt und weise ihn auf die Möglichkeit der Praxisbesonderheit hin. Wenn er weiterhin kürzen will, hilft wohl nur noch ein Arztwechsel.
Liebe Grüsse,
Ralf